AGB
Rechte und Pflichten von Gast und Gastgeber - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Rechte und Pflichten von Gast und Gastgeber bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für die Ferienwohnung bzw. Zimmer-Vermietung zwischen Gast und "Ferienwohnung im Tal", Inh. Michael Schneider, Drosselschlag 2, 55590 Meisenheim (Tel. + 49 (0) 61 07/ 20 47 76, Fax: + 49 (0) 61 07/ 68 86 30, E-Mail: Info@ferienwohnung-im-tal-meisenheim.de). Abweichende Bedingungen des Mieters erkennt der Vermieter nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung an.
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung/ das Zimmer / die Gästewohnung, etc. telefonisch, mündlich, schriftlich, per Fax oder E-Mail bestätigt wurde.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Das Rauchen sowie das Mitbringen und Halten von Haustieren in den Gästewohnungen ist den Mietern nicht gestattet.
4. Die ungefähre Anreisezeit sollte durch den Gast rund einen Tag vorher mitgeteilt werden. Die Wohnung kann am Anreisetag ab 14 Uhr genutzt werden und muss am Abreisetag um spätestens 10 Uhr geräumt sein.
5. Die (An-)Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das Konto des Vermieters vor Mietbeginn zum Zahlungstermin gem. Zahlungsvereinbarung. Bei verspätetem Zahlungseingang behält sich der Vermieter das Recht vor, die Buchung nicht weiter aufrecht zu halten; Punkt 8 gilt unabhängig.
6. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast schon gezahlte Miete zu erstatten und nach schriftlicher Aufforderung durch den Mieter zusätzlich folgenden Schadenersatz zu leisten wenn der Gastaufnahmevertrag mindestens 15 Tage vor Buchungsbeginn geschlossen wurde und sofern der Vermieter keine Alternativ-Unterkunft (auch in einer Nachbar-Gemeinde) anbieten kann: Bis 15 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses = 0 Euro (kein Schadensersatz). Ab 7 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses = 3 Euro pro gebuchter Nacht (maximal 25 Euro). Ab 3 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses = 3 Euro pro gebuchter Nacht (maximal 35 Euro). Der Gast der Ferienwohnung verzichtet ausdrücklich auf weitere Ansprüche aus dem Vertrag.
7. Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Gästewohnung, es ist dem Vermieter vorbehalten, in dringenden Fällen Umbuchungen vorzunehmen.
8. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen. Die Kosten für den Gast betragen bei Storno bzw. Nichtanreise: Ab Buchung 70% des Gesamt-Übernachtungspreises, bis 4 Wochen vor Belegdatum = 80%, danach 90% des Gesamt-Übernachtungspreises. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu bezahlen. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten Versicherung.
9. Dem Gast werden bei Mietbeginn vom Vermieter Schlüssel übergeben. Bei Verlust des Schlüssels der Gästewohnung haftet der Mieter mit 100 Euro, da der Zylinder komplett ausgetauscht werden muss.
10. Die Gäste haben die Räumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände der Ferienwohnung sorgsam und pfleglich zu behandeln. Verursachte Schäden haben die Mieter in Höhe der Wiederbeschaffungskosten zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten die Einrichtung auf Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden.
11. Der Vermieter ist berechtigt, die Wohnung bei Bedarf z.B. für kurzfristig notwendig gewordene Reparaturen zu betreten. Im Regelfall erfolgt dies unter vorheriger Benachrichtigung des Gastes. Des weiteren ist der Vermieter zum Betreten der Ferienwohnung berechtigt, sofern andere Umstände ihn dazu zwingen, um evtl. Gefahren abzuwenden. Auch für Reinigungsarbeiten oder ähnliches ist der Vermieter oder ein von ihm bestimmter Vertreter berechtigt, die Ferienwohnung während der Mietzeit zu betreten.
12. Personengebundene Daten des Mieters werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeitet. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung der Gästewohnungen notwendig ist. Eine Weitergabe an Dritte, die nicht mit der Abwicklung des Mietvertrages betraut sind, erfolgt nicht.
13. Im Falle der Nutzung des Internetzugangs über unser WLAN gelten unsere separaten Nutzungsbedingungen.
14. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Rüsselsheim.
15. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Stand: 01.03.2017